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Bekomme ich jeden Schaden ersetzt oder nur den darüber hinaus?

günstig für Anlagenbetreiber betrifft Grundstückseigentümer, Nachbarn, Anlagenbetreiber
Ersetzt wird nur der Schaden, der auf eine Einwirkung über dem ortsüblichen Maß zurückgeht und Ihre Nutzung wesentlich beeinträchtigt. Ein gewisses Grundmaß an Einwirkung müssen Sie hinnehmen. Nur der darüber hinausgehende Teil des Schadens ist zu ersetzen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 30.01.2020 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1988)

Der Anspruch nach § 364a ABGB tritt nur an die Stelle der sonst nach § 364 Abs 2 ABGB bestehenden Untersagungsbefugnis und kann daher nur unter den gleichen Voraussetzungen geltend gemacht werden, also nur auf den Ersatz jenes Schadens gerichtet sein, der auf eine das ortsübliche Maß übersteigende Einwirkung und eine wesentliche Beeinträchtigung der Nutzung des eigenen Grundes zurückzuführen ist; ein "Sockelwert" der Einwirkungen ist hinzunehmen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010671 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 6.

Im Gesetz

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