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Wann muss ich eine Störung dulden und bekomme nur Geld?

günstig für Nachbar betrifft Grundstückseigentümer, Nachbarn, Anlagenbetreiber
Bei behördlich genehmigten Anlagen tritt an die Stelle Ihres Rechts, die Einwirkung zu untersagen, ein Anspruch auf Ersatz. Das ähnelt einer Enteignung. Die Regel bleibt aber das Untersagungsrecht, sein Wegfall ist die Ausnahme; diese Bestimmung wird im Zweifel eng ausgelegt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 24.06.2020 (15 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1975)

Durch § 364a ABGB wird dem Eigentümer statt des ihm auf Grund seines Eigentums an sich zustehenden Anspruches, die Unterlassung der die Benützung seines Grundstückes beeinträchtigenden Einwirkungen zu verlangen, ein Ersatzanspruch eingeräumt, der diese Eigentumsbeschränkung ausgleichen soll; diese Regelung hat eine Ähnlichkeit mit dem Rechtsinstitut der Enteignung. Das Untersagungsrecht des Eigentümers des der Einwirkung ausgesetzten Grundstückes ist aber die Regel und sein Wegfall die Ausnahme. § 364a ist daher im Zweifel nicht ausdehnend, sondern einengend auszulegen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010659 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 15.

Im Gesetz

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