Warum bekomme ich Geld statt eines Verbots gegen den Nachbarn?
günstig für Nachbar betrifft Grundeigentümer, Nachbarn, Anlagenbetreiber
In manchen Fällen müssen Sie Eingriffe in Ihr Eigentum hinnehmen, die über das übliche Maß hinausgehen, weil die Interessen des Nachbarn höher bewertet werden. Als Ausgleich dafür bekommen Sie Ersatz für den Schaden. Eine Übertragung dieser Regel auf ähnliche Fälle setzt immer voraus, dass Ihnen ein Abwehrrecht genommen wurde, das Ihnen sonst zugestanden wäre.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 17.02.2022 (41 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1978)
Der § 364a ABGB ist ein der Enteignung verwandter Tatbestand, der Geschädigte hat einen Ersatzanspruch, weil er im Interesse des Nachbarn Eingriffe in sein Eigentum hinnehmen muss, die über die normale Duldungspflicht, wie sie § 364 Abs 2 ABGB vorschreibt, hinausgehen. Die Interessen des Nachbarn sind also von der Rechtsordnung, oft wegen dahinterstehender Gründe des öffentlichen Wohles höher bewertet als das Eigentumsrecht des Betroffenen. Jede Analogie zu § 364a ABGB hat an diese Grundsituation anzuknüpfen: Dem Geschädigten muss ein Abwehrrecht genommen sein, das ihm nach dem Inhalt seines Eigentums "an sich" zugestanden wäre.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Dem Geschädigten muss ein Abwehrrecht, das ihm wegen Bestehens einer an sich gefährlichen Situation nach dem Inhalt seines dinglichen Rechts sonst zugestanden wäre, genommen sein.OGH 8 Ob 48/07b, 21.05.2007
- Eine Mobilfunksendeanlage ist keine behördlich genehmigte Anlage iSd § 364a ABGB. Diese Bestimmung ist auch nicht analog anzuwenden. Es besteht daher kein verschuldensunabhängiger Ausgleichsanspruch. Ein Verschulden des Betreibers einer solchen Anlage könnte beispielsweise im Umstand erblickt werden, dass er zulässige Grenzwerte überschreitet oder aber, dass ihm erkennbar wäre, dass der Betrieb der Anlage trotz Einhaltung der Grenzwerte nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen eine Gesundheitsgefahr darstellt.OGH 6 Ob 180/05x, 03.11.2005
- Hier: Grundstücksvertiefung.OGH 7 Ob 103/98t, 13.07.1998
- Hier: § 24 Abs 5 BStGOGH 5 Ob 599/83, 28.06.1983
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010550 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 41.
- OGH 5 Ob 4/22g, 17.02.2022, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 129/19z, 24.06.2020, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 21/19b, 13.06.2019, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 233/18w, 29.01.2019, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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