Gilt das Nachbarrecht, wenn die Einwirkung vom eigenen Grund kommt?
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Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 27.02.2019 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1985)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Haftpflichtversicherung für die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus einem Bauherrenrisiko.OGH 7 Ob 174/18s, 27.02.2019
- Hier: Grenzmauer.OGH 3 Ob 201/15b, 16.12.2015
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010500 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 7 Ob 174/18s, 27.02.2019, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 364
- ABGB § 364a
- ABGB § 364b
- ABGB § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Für eine Unterlassungsklage kommt es nicht darauf an, ob sich der Gegner am Ende der Verhandlung noch rechtswidrig verhält, sondern ob künftige Rechtsverletzungen drohen. Holt er während des Verfahrens die Baubewilligung nach, kann Ihrer Klage trotzdem stattgegeben werden. Er müsste beweisen, dass eine neuerliche Verletzung bei Aufhebung der noch anfechtbaren Bewilligung nicht äußerst unwahrscheinlich ist.
Bei dem Gericht, in dessen Sprengel die Liegenschaft liegt. Klagen, mit denen Sie Störungen Ihres Besitzes oder Eigentums an einer Liegenschaft abwehren, gehören dorthin. Ob sich die störende Person dabei auf ein Recht beruft oder gar keinen Grund angibt, ändert daran nichts.