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Gilt das Nachbarrecht, wenn die Einwirkung vom eigenen Grund kommt?

günstig für Beklagter betrifft Grundeigentümer, Nachbarn, Bauherren, Versicherungsnehmer
Nein. Die Regeln über nachbarliche Einwirkungen gelten nicht sinngemäß, wenn die Einwirkung vom Grundstück des Beeinträchtigten selbst ausgeht. Solche Einwirkungen sind entweder unrechtmäßig, dann können Sie sich unmittelbar dagegen wehren, oder Sie haben sie gestattet. Im zweiten Fall entscheiden die getroffenen Vereinbarungen und die allgemeinen Regeln des Schadenersatzes, ob und in welchem Umfang Sie Ersatz verlangen können.

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Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 27.02.2019 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1985)

Keine analoge Anwendung der §§ 364 - 364 b ABGB auf Fälle, in denen die Einwirkung vom Grundstück des Beeinträchtigten selbst (und auch ohne dessen Belastung mit dinglichen Rechten) ausgeht. Derlei Einwirkungen sind nämlich entweder unrechtmäßig, so dass sich der Betroffene dagegen zur Wehr setzen kann, oder sie beruhen auf seiner Gestattung. Ist letzteres der Fall, so sind die jeweils getroffenen Vereinbarungen und die wegen Verletzungen geltenden allgemeinen Bestimmungen des Schadenersatzrechtes dafür maßgebend, ob und in welchem Ausmaß der Beeinträchtigte Ersatz begehren kann.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010500 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Unterlassung trotz nachträglicher Baubewilligung

Für eine Unterlassungsklage kommt es nicht darauf an, ob sich der Gegner am Ende der Verhandlung noch rechtswidrig verhält, sondern ob künftige Rechtsverletzungen drohen. Holt er während des Verfahrens die Baubewilligung nach, kann Ihrer Klage trotzdem stattgegeben werden. Er müsste beweisen, dass eine neuerliche Verletzung bei Aufhebung der noch anfechtbaren Bewilligung nicht äußerst unwahrscheinlich ist.

günstig für Kläger Gericht bei Störung des Grundstücks

Bei dem Gericht, in dessen Sprengel die Liegenschaft liegt. Klagen, mit denen Sie Störungen Ihres Besitzes oder Eigentums an einer Liegenschaft abwehren, gehören dorthin. Ob sich die störende Person dabei auf ein Recht beruft oder gar keinen Grund angibt, ändert daran nichts.

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