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Bekomme ich Ersatz, wenn Wasser vom Nachbargrund eindringt?

günstig für Nachbar betrifft Nachbarn, Grundeigentümer, Hauseigentümer
Die Ersatzpflicht gilt auch dann, wenn der Schaden durch ein einmaliges Ereignis entsteht, etwa durch eindringendes Wasser nach einem Rohrbruch. Es muss also keine dauernde Einwirkung vorliegen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 17.02.2022 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1982)

Die Ersatzpflicht gilt auch für Schäden, die dem Nachbarn durch einmalige Vorfälle wie durch Eindringen von Wasser (zB Wasserrohrbruch) entstanden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010674 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 9.

Im Gesetz

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