Habe ich Ansprüche, obwohl mein Haus schon Schäden hatte?
günstig für Nachbar betrifft Hauseigentümer, Grundstückseigentümer, Bauherren, Nachbarn
Ja. Die Haftung entfällt nicht deshalb, weil für die Bauarbeiten eine baubehördliche Genehmigung erteilt wurde. Sie besteht auch dann, wenn das gefährdete Gebäude bereits schadhaft war. Ausgeschlossen ist sie aber, wenn die Schäden auch auf Baugebrechen zurückgehen, die schon für sich ein Einschreiten der Baubehörde erfordern würden.
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Ständige Rechtsprechung seit 1968, zuletzt bestätigt am 25.07.2019 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1968)
Die Haftung nach § 364 b ABGB wird nicht schon dadurch ausgeschlossen, daß für die Bauarbeiten eine baubehördliche Genehmigung erteilt worden ist (SZ 6/233; SZ 24/312, SZ 25/67). Auch wenn der durch die Bauführung bedrohte Bau schadhaft ist, besteht der Ausgleichsanspruch nach § 364 b ABGB.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Eine Haftung nach §§ 364b iVm 364a ABGB ist ausgeschlossen, wenn die Schäden am Gebäude auch auf Baugebrechen zurückzuführen sind, die schon als solche, also unabhängig von der Einwirkung vom Nachbargrund, wegen der Gefährdung von Personen oder Sachen zu einem Einschreiten der Baubehörde führen müssten.OGH 2 Ob 1/19i, 25.07.2019
- Bei Ersatzansprüchen nach §§ 364 f ABGB kommt es nicht darauf an, ob sich das gefährdete Gebäude beziehungsweise die gefährdete Anlage bereits in einem schadhaften Zustand befunden hat (SZ 41/42; MietSlg XXI/17).OGH 5 Ob 130/00d, 12.12.2000
- Jedenfalls dann, wenn der Zustand eines durch Bauarbeiten beschädigten Gebäudes vorher nicht bauordnungswidrig war, ist dessen Eigentümer ein Ausgleichsanspruch nach § 364b ABGB gegen den Nachbarn bzw ein Schadenersatzanspruch aufgrund eines dem den Bau ausführenden Unternehmer anzulastenden Verschuldens gegen diesen zu gewähren, selbst wenn der durch die Bauführung bedrohte Bau gewisse Schäden aufgewiesen haben mag.OGH 1 Ob 80/97i, 24.03.1998
- Auch wenn der durch die Bauführung bedrohte Bau schadhaft ist, besteht der Ausgleichsanspruch nach § 364 b ABGB.OGH 8 Ob 14/69, 04.02.1969
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010709 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 10.
- OGH 2 Ob 1/19i, 25.07.2019, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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