Bekomme ich Ersatz, wenn Abbrucharbeiten nebenan mein Haus beschädigen?
günstig für Nachbar betrifft Nachbarn, Hauseigentümer, Bauherren, Baufirmen
Ja. Beschädigen Baumaschinen bei genehmigten oder bloß anzeigepflichtigen und nicht untersagten Abbrucharbeiten Ihr angrenzendes Bauwerk, können Sie einen Ausgleich verlangen. Ob die Arbeiten fachgerecht durchgeführt wurden, ist dafür nicht entscheidend.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2010, zuletzt bestätigt am 27.06.2018 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2010)
Ein Ausgleichsanspruch nach § 364a ABGB kann auch dann bestehen, wenn Baumaschinen bei genehmigten oder ‑ im Fall einer bloßen Anzeigepflicht ‑ nicht untersagten Abbrucharbeiten angrenzende Bauwerke auf dem Nachbargrund beschädigen. Auf die Frage, ob die Arbeiten fachgerecht durchgeführt wurden, kommt es dabei nicht an.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0126490 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 4.
- OGH 3 Ob 114/18p, 27.06.2018, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 Ob 1/18i, 21.03.2018, Fall aus Steiermark
- OGH 7 Ob 113/16t, 06.07.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
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