Bekomme ich Ersatz für Schäden durch die Baustelle nebenan?
günstig für Nachbar betrifft Nachbarn, Hauseigentümer, Bauherren, Grundstückseigentümer
Ja, das ist möglich. Die Regel über den Ausgleich für Schäden aus einer behördlich genehmigten Anlage wird unter Umständen auch unmittelbar auf Bauarbeiten angewendet. Ersetzt werden Schäden, die typischerweise mit solchen Arbeiten verbunden sind, etwa mit dem Ausheben einer Baugrube.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 17.02.2023 (14 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1996)
§ 364a ABGB ist unter Umständen auch auf Baumaßnahmen, also den "Baubetrieb", unmittelbar analog anzuwenden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Wegeerrichtung durch eine Agrargemeinschaft.OGH 7 Ob 129/19z, 24.06.2020
- Hier: EHVB 2007 ‑ Bauherrenklausel als speziellere Bestimmung.OGH 7 Ob 195/17b, 20.12.2017
- Hier: Abbruch einer an der Grundgrenze stehenden Mauer, an der Bauwerke des Nachbarn unmittelbar anschließen.OGH 4 Ob 89/10g, 09.11.2010
- Dabei ist maßgebend, ob für den Haftpflichtigen der Eintritt des Schadens ein kalkulierbares oder gar kalkuliertes Risiko bildete, dass er zu seinem Nutzen eingegangen ist.OGH 4 Ob 89/10g, 09.11.2010
- Der Ausgleichsanspruch des § 364a ABGB umfasst auch solche Schäden, die typischerweise auf Baumaßnahmen zurückzuführen sind.OGH 1 Ob 206/00a, 29.05.2001
Alle 7 Ergänzungen anzeigen
- Die vom Nachbargrund ausgehenden Einwirkungen müssen "für den Betrieb der Anlage" typisch sein. Der Ausgleichsanspruch umfasst jedenfalls auch solche Schäden, die typischerweise mit dem Ausheben einer Baugrube zwecks Errichtung eines Hauses verbunden sind.OGH 1 Ob 137/99z, 25.05.1999
- Der Ausgleichsanspruch umfasst auch solche Schäden, die typischerweise schon beim Bau einer Tiefgarage (und nicht erst bei deren Betrieb) entstehen.OGH 1 Ob 135/97b, 14.10.1997
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0106324 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 14.
- OGH 6 Ob 2/23x, 17.02.2023, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 108/20v, 23.07.2020, Fall aus Salzburg
- OGH 7 Ob 129/19z, 24.06.2020, Fall aus Tirol
- OGH 2 Ob 1/19i, 25.07.2019, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 21/19b, 13.06.2019, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 233/18w, 29.01.2019, Fall aus Oberösterreich
- OGH 3 Ob 114/18p, 27.06.2018, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 Ob 1/18i, 21.03.2018, Fall aus Steiermark
- OGH 7 Ob 195/17b, 20.12.2017, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 113/16t, 06.07.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
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