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Bekomme ich Ersatz für Schäden durch einen behördlich bewilligten Bau?

günstig für Nachbar betrifft Nachbarn, Grundeigentümer, Bauherren, Gemeinden
Wenn eine Baubewilligung den Anschein erweckt, das Bauvorhaben sei gefahrlos und rechtmäßig, wird Ihnen die Abwehr faktisch so erschwert, dass Sie es praktisch hinnehmen müssen. Oft zeigt sich die Gefährlichkeit erst, wenn der Eingriff in Ihr Eigentum bereits erfolgt ist. In solchen Fällen wirkt die Baubewilligung wie eine behördliche Anlagengenehmigung, und Ihnen bleibt der Anspruch auf Ersatz des Schadens.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 25.09.2024 (49 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1983)

Eine § 364a ABGB analoge Situation wird in Fällen angenommen, in denen durch die Baubewilligung der Anschein der Gefahrlosigkeit und damit der Rechtmäßigkeit der bewilligten Maßnahme hervorgerufen und dadurch die Abwehr zwar nicht rechtlich ausgeschlossen, aber faktisch derart erschwert wird, dass der Nachbar die Maßnahme praktisch hinnehmen muss. Trotz der anscheinend verlässlichen Vorsorge gegen Immissionen wird eine dennoch vorhandene Gefährlichkeit oft erst erkennbar, wenn der Eingriff in das Eigentumsrecht des Nachbarn bereits stattgefunden hat. In solchen Fällen hat die baubehördliche Bewilligung wie bei einer behördlichen Anlagengenehmigung iSd § 364a ABGB die tatsächliche Wirkung.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010668 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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