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Darf ich bei einem Veräußerungsverbot mein Grundstück belasten?

günstig für Verbotsberechtigter betrifft Liegenschaftseigentümer, Verbotsberechtigte, Banken
In der Regel nicht. Ein Veräußerungsverbot schließt üblicherweise auch ein Belastungsverbot ein. Ohne Zustimmung des Berechtigten können Sie daher auch kein dingliches Nutzungsrecht an der Liegenschaft oder an einem Anteil begründen. Was im Einzelfall gilt, ergibt die Auslegung der Urkunde.

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Ständige Rechtsprechung seit 1926, zuletzt bestätigt am 05.03.2024 (12 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1926)

Ein Veräußerungsverbot schließt in der Regel ein Belastungsverbot in sich.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010795 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 12.

Im Gesetz

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