Zum Inhalt springen

Darf ich das Grundstück belasten, wenn der Verkäufer es zurückkaufen darf?

günstig für Käufer betrifft Käufer, Verkäufer, Liegenschaftseigentümer, Gläubiger
Ja. Ein im Grundbuch eingetragenes Wiederkaufsrecht hindert Sie nicht daran, die Liegenschaft zu belasten, auch nicht in einem Ausmaß, das den Rückkauf wirtschaftlich sinnlos machen würde. Anders als ein verbüchertes Belastungs- und Veräußerungsverbot wirkt es insoweit nicht. Deshalb darf es auch zugunsten von Personen vereinbart werden, für die ein solches Verbot nicht in Betracht kommt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 23.05.2017 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1987)

Während das verbücherte Belastungs- und Veräußerungsverbot dinglich wirkt, hindert das für den Fall der Weiterveräußerung eines Grundstückes an einen bestimmten Personenkreis einverleibte Wiederkaufsrecht nicht die Belastung der Liegenschaft selbst in einem Ausmaß, das die Ausübung des Wiederkaufsrechtes wirtschaftlich sinnlos erscheinen ließe. Dies rechtfertigt es, es auch gegenüber Personen gelten zu lassen, die im § 364c ABGB nicht genannt sind, auch wenn das Motiv einen ähnlichen Zweck verfolgte. Ein Umgehungsgeschäft liegt nicht vor.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010741 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Verkäufer Wiederkaufsrecht im Grundbuch

Die Eintragung verstärkt Ihr Recht: Sie können die Sache dann auch von einem Dritten herausverlangen, der sie inzwischen erworben hat. Inhaltlich erweitert wird das Recht dadurch nicht, es bleibt in den Grenzen, die das Gesetz zieht.

günstig für Verkäufer Wirkung der Vormerkung im Grundbuch

Nicht vollständig. Die Vormerkung Ihres Eigentums hindert die Verkäuferin nicht daran, weiter über die Liegenschaft zu verfügen; auch eine bloße Plombe zur Rangwahrung tut das nicht. Alle diese Eintragungen stehen aber – ebenso wie Ihre eigene – unter der Bedingung, dass die Vormerkung später gerechtfertigt oder gelöscht wird.

Verwandte Fragen

Eigentum und Grundbuch · Veräußerungsverbot umfasst Belastungsverbot
Eigentum und Grundbuch · Belastungsverbot für einzelne Grundstücke
Eigentum und Grundbuch · Gesetzlicher Erwerb trotz Verbot
Eigentum und Grundbuch · Wirkung eines angemerkten Belastungsverbots