Bekomme ich Ersatz für Lärm von der Bundesstraße?
günstig für Bund betrifft Anrainer, Hauseigentümer, Nachbarn, Bund
Nein. Für Beeinträchtigungen, die durch den Verkehr auf einer Bundesstraße auf Nachbargrundstücken entstehen, haftet der Bund jedenfalls nicht nach den nachbarrechtlichen Bestimmungen. Anders kann es bei Schäden durch Streumaßnahmen liegen.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 21.11.2018 (4 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1982)
Der Bund haftet für Immissionsschäden, welche durch den Verkehr auf einer Bundesstraße auf Nachbargrundstücken entstehen, jedenfalls nicht nach den §§ 364 ff ABGB ( mit ausführlichen Darlegungen der bisherigen - z.T. divergierenden - Lehre und Rechtsprechung ).
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Anders bei Schäden durch Streumaßnahmen.OGH 3 Ob 534/90, 11.07.1990
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010840 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 6 Ob 208/18h, 21.11.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
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