Kann ich Störungen vom Nachbargrund weiter untersagen, wenn ich Geld bekomme?
günstig für Nachbar betrifft Nachbarn, Grundeigentümer, Anrainer, Betriebe
Ja. Auch wenn Ihnen für Einwirkungen vom Nachbargrundstück ein Ausgleich in Geld zusteht, ohne dass jemanden ein Verschulden trifft, verlieren Sie dadurch Ihr Recht nicht, sich gegen den Eingriff zu wehren. Der Anspruch auf Unterlassung bleibt bestehen.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1999, zuletzt bestätigt am 17.02.2023 (5 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1999)
Die Gewährung verschuldensunabhängiger Ausgleichsansprüche analog zu § 364 a ABGB läßt die Zulässigkeit der Eingriffsabwehr unberührt.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der Unterlassungsanspruch bleibt unberührt.OGH 3 Ob 252/06i, 21.12.2006
- Ein vom Verschulden unabhängiger Ausgleichsanspruch ist in den Fällen des § 364 Abs 2 ABGB zuzubilligen, wenn sich ausreichende Anhaltspunkte für eine Analogie zu § 364a ABGB ergeben.OGH 1 Ob 221/98a, 29.06.1999
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037182 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 5.
- OGH 6 Ob 2/23x, 17.02.2023, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 160/21x, 20.10.2021, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 21/19b, 13.06.2019, Fall aus Wien
Im Gesetz
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