Verliere ich mein Eigentum, wenn ein Geschäftsunfähiger es weitergab?
günstig für Eigentümer betrifft Eigentümer, Käufer, Angehörige
Gibt jemand eine Sache aus der Hand, obwohl er nicht voll geschäftsfähig ist, hat er sie damit nicht im Rechtssinn anvertraut. Ein Erwerber kann sich dann nicht darauf berufen, die Sache von jemandem bekommen zu haben, dem sie anvertraut war.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 28.07.2022 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1983)
Die Gewahrsamsüberlassung durch einen nicht voll Geschäftsfähigen ist nicht mit einem Anvertrauen i.S. dieser Gesetzesstelle gleichzusetzen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010893 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 5 Ob 108/22a, 28.07.2022, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 367 · Gutgläubiger Erwerb
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