Muss ein geschäftsunfähiger Empfänger irrtümlich gezahltes Geld zurückgeben?
günstig für Geschäftsunfähiger betrifft Geschäftsunfähige, Erwachsenenvertreter, Angehörige, Gläubiger
Wer nicht geschäftsfähig ist, kann seine Handlungen nicht vernünftig steuern und daher auch nicht unredlich sein. Auf die Unredlichkeit seines gerichtlichen Vertreters kommt es dagegen sehr wohl an.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 07.08.2025 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1996)
Bei einem Geschäftsunfähigen kommt eine Unredlichkeit des Geschäftsunfähigen mangels einer Fähigkeit zur vernünftigen Motivation seiner Handlungen nicht in Frage, wohl aber eine solche seines Sachwalters.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Bei Prüfung der Redlichkeit eines beschränkt Geschäftsfähigen ist an sich auf dessen persönliches Einsichtsvermögen, also auf "subjektive Umstände" abzustellen.OGH 1 Ob 67/02p, 11.06.2002
- Dies betrifft nur den völlig Geschäftsunfähigen.OGH 1 Ob 67/02p, 11.06.2002
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0102112 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 7 Ob 56/25y, 07.08.2025, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 326
- ABGB § 865 · Erfordernisse eines gültigen Vertrages
- ABGB § 1437
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