Kann ich mein Fischereirecht vor Gericht schützen lassen?
günstig für Berechtigter betrifft Fischereiberechtigte, Grundeigentümer, Kläger
Ja. Wo das Fischereirecht getrennt vom Eigentum besteht, ist es ein selbständiges Recht an der Sache. Ansprüche zu seiner Erhaltung und Sicherung gehören vor die ordentlichen Gerichte. Wer in ein fremdes Fischereirecht eingreift, kann daher auf Unterlassung belangt werden. Das Recht kann aber wie eine Dienstbarkeit auch verjähren.
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Ständige Rechtsprechung seit 1968, zuletzt bestätigt am 10.12.2020 (47 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1968)
Das Fischereirecht ist dort, wo es vom Eigentum abgesondert in Erscheinung tritt, ein selbständiges dingliches Recht. Ansprüche zur Erhaltung und Sicherung solcher Rechte sind mangels Verweisung an andere Behörden oder Organe bücherliche Rechtssachen im Sinn des § 1 JN.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Stmk FischereiG 2000.OGH 1 Ob 57/15m, 23.04.2015
- In diesem Fall wird es als unregelmäßige, veräußerliche und vererbliche Dienstbarkeit angesehen.OGH 1 Ob 117/10b, 20.10.2010
- Das Kärntner Fischereigesetz 1951 sahFischereirechte nicht nur in Form von Personaldienstbarkeiten, sondern ebenso in Form von Grunddienstbarkeiten vor.OGH 1 Ob 68/08v, 16.09.2008
- Ist ein selbständiges dingliches Recht an einem fremden Gewässer mit dem Eigentum an einer Liegenschaft verbunden, so ist es eine Grunddienstbarkeit im Sinn des § 473 und des § 477 Z 5 ABGB, die hier als Confin-Fischereirecht mehrerer Fischereiberechtigter an einer Strecke eines Fischwassers zu beurteilen ist.OGH 1 Ob 19/01b, 27.03.2001
- Fischereirechte auf fremdem Grund können Grunddienstbarkeiten oder unregelmäßige persönliche Dienstbarkeiten sein.OGH 1 Ob 29/93, 19.10.1993
Alle 10 Ergänzungen anzeigen
- Das Fischereirecht kann gleich einer Dienstbarkeit verjähren.OGH 1 Ob 34/92, 07.10.1992
- Die ausschließliche etwa im Jagdrecht oder Fischereirecht begründete Befugnis, sich herrenlose Sachen anzueignen, wirkt absolut, so dass gegen jeden, der in ein fremdes Jagdrecht oder Fischereirecht eingreift, Abwehransprüche gewährt werden.OGH 1 Ob 26/91, 09.10.1991
- Und zwar eine Feldservitut.OGH 1 Ob 2/79, 30.03.1979
- Hier: Oö FischereiG (LG u, VOBl Nr 32/1896)OGH 5 Ob 625/76, 02.11.1976
- Gleich einer DienstbarkeitOGH 1 Ob 96/75, 25.06.1975
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011675 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 47.
- OGH 5 Ob 211/20w, 10.12.2020, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 383
- ABGB § 473
- ABGB § 477
- Jurisdiktionsnorm (JN) Art. 18 § 1
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