Kann ich ein vom Grundstück getrenntes Fischereirecht verkaufen oder vererben?
günstig für Fischereiberechtigter betrifft Fischereiberechtigte, Erben, Käufer, Grundstückseigentümer
Ja. Wird das Fischereirecht getrennt vom Eigentum am Grundstück veräußert, ist es ein Recht, das an eine Person gebunden, aber frei veräußerlich und vererblich ist. Es endet nicht mit dem Tod des im Grundbuch Berechtigten. Auch wenn die Fische aussterben, geht es nicht unter.
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Ständige Rechtsprechung seit 1963, zuletzt bestätigt am 10.12.2020 (20 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1963)
Bei der vom Eigentum abgesonderten Veräußerung eines Fischereirechtes handelt es sich bei diesem um eine unregelmäßige, persönliche Dienstbarkeit, die - auch in Oberösterreich - frei veräußerlich und vererblich ist. Das Aussterben der Fische kann dem Untergang der dienstbaren Sache nicht gleichgesetzt werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Tirol.OGH 5 Ob 211/20w, 10.12.2020
- Das Fischereirecht, selbst wenn es nicht veräußert wurde, endet nicht mit dem Tod des bücherlich Berechtigten.OGH 5 Ob 250/98w, 11.05.1999
- Fischereirecht - Bodensee.OGH 7 Ob 181/66, 25.10.1966
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011000 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 20.
- OGH 5 Ob 211/20w, 10.12.2020, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 383
- ABGB § 477
- ABGB § 479
- ABGB § 525 · Besondere Anordnung bey deren Erlöschung
- ABGB § 529
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