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Muss ich den Bewuchs vom Nachbarbaum einfach hinnehmen?

günstig für Baumeigentümer betrifft Grundstückseigentümer, Nachbarn, Gartenbesitzer
Ja, wie die natürliche Umgebung. Das Gesetz beschränkt Ihr Eigentum insoweit und gibt Ihnen nur das Recht, selbst Hand anzulegen. Sonstige Abwehransprüche und ein Anspruch auf Beseitigung stehen Ihnen nicht zu.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 23.02.2016 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1987)

Der Nachbar hat den durch einen Überhang entstehenden Bewuchs - unbeschadet seines Selbsthilferechtes - wie die natürliche Umgebung hinzunehmen; § 422 ABGB ist eine gesetzliche Eigentumsbeschränkung des vom Überhang betroffenen Grundeigentümers, dem das Gesetz nur ein Selbsthilferecht gibt, aber (sonstige) Abwehransprüche und auch Beseitigungsanspruch versagt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011094 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Im Gesetz

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