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Gelten für Bäume die gleichen Regeln wie für Lärm?

günstig für Baumeigentümer betrifft Grundstückseigentümer, Nachbarn, Gartenbesitzer
Nein. Beeinträchtigungen, die von einem Baum oder Strauch des Nachbarn ausgehen, werden nicht nach den allgemeinen Regeln über Einwirkungen beurteilt, sondern nach der besonderen Bestimmung über den Überhang. Das Recht des Baumeigentümers ist dabei aus Rücksicht auf die Nachbarschaft beschränkt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 13.09.2021 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1987)

Die von einem Baum (oder Strauch; vgl §§ 910, 911 BGB) ausgehende Beeinträchtigung des Nachbargrundes ist nicht nach § 364 Abs 2 ABGB, sondern nach der besonderen nachbarrechtlichen Bestimmungen des § 422 ABGB zu beurteilen. Es handelt sich dabei um eine Beschränkung des Eigentumsrechtes, die vor allem aus Rücksichten der Nachbarschaft besteht.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011097 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 5.

Im Gesetz

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