Darf ich auf dem Weg über fremden Grund auch zu Fuß gehen?
günstig für Berechtigter betrifft Wegberechtigte, Grundeigentümer, Landwirte
Ja. Das Recht des Fahrwegs ist das umfassendste Wegerecht. Es berechtigt zum Fahren für alle wirtschaftlichen Zwecke des begünstigten Grundstücks und schließt im selben Umfang auch das Gehrecht ein.
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Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 12.03.2024 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1987)
Die Aufzählung der Feldservituten im § 477 ABGB ist demonstrativ. Das Recht des Fahrweges ist die umfassendste Wegservitut. Es berechtigt zur Ausübung des Fahrrechtes für alle wirtschaftlichen Zwecke des herrschenden Grundstückes und enthält im gleichen Umfang (Zweck) auch das Gehrecht.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011576 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 6.
- OGH 5 Ob 232/23p, 12.03.2024, Fall aus Tirol
- OGH 10 Ob 81/16h, 18.07.2017, Fall aus Niederösterreich
Im Gesetz
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