Darf der Nachbar den Bauernweg für seinen Gewerbebetrieb nutzen?
günstig für Grundeigentümer betrifft Grundeigentümer, Landwirte, Unternehmer, Nachbarn
Nein. Ein Fahrtrecht, das für landwirtschaftliche Zwecke eingeräumt wurde, darf nicht auf gewerbliche Zwecke ausgedehnt werden, etwa auf die Gäste einer Fremdenpension, einer Jausenstation oder auf ein Taxiunternehmen. Untersagt werden kann allerdings nur die dadurch verursachte Mehrbelastung.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1969, zuletzt bestätigt am 21.10.2025 (21 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1969)
Auch bei einer ungemessenen Dienstbarkeit stellt die Ausdehnung eines für landwirtschaftliche Zwecke eingeräumten Fahrtrechtes auf gewerbliche Zwecke des herrschenden Gutes eine unzulässige Erweiterung der Dienstbarkeit im Sinne des § 484 ABGB dar.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Mehrbelastung des dienenden Grundstücks durch Änderung der Benützungsart einer Fremdenpension von temporärem zu dauerhaftem Bewohnen.OGH 4 Ob 25/14a, 25.03.2014
- Auch bei einer Änderung der Bewirtschaftungsart kann nur die dadurch verursachte Mehrbelastung des dienenden Gutes untersagt werden.OGH 4 Ob 25/14a, 25.03.2014
- Der gelegentliche (nach den Feststellungen fünf bis sieben Mal jährlich) stattfindende Transport von Jagdgästen über das Grundstück des Klägers ist mit einer Beanspruchung des dienenden Grundstücks durch ein gewerbliches Taxiunternehmen nicht vergleichbar.OGH 4 Ob 65/08z, 20.05.2008
- Hier: Das Maß und der Umfang der Servitut sind dadurch bestimmt, dass sie an die Bauweise des Bauwerks auf dem herrschenden Grundstück geknüpft wurden. Die Vermehrung der Wohnflächen durch die dem Bebauungsplan widersprechende Bauweise führte zu der Erweiterung des Verkehrs auf dem Zufahrtsweg. Die Erweiterung dieser so „gemessenen" Servitut ist unzulässig.OGH 6 Ob 84/05d, 23.06.2005
- Buschenschank.OGH 3 Ob 114/97d, 26.03.1997
- Die Dienstbarkeit des Reitens zu privaten Zwecken erstreckt sich nicht auf das Reiten mit Gästen und Dritten zu gewerblichen Zwecken.OGH 4 Ob 2082/96x, 16.04.1996
- Hier: TaxigewerbeOGH 5 Ob 667/82, 15.03.1983
- Hier: Servitutweg zu einem Einfamilienhaus, bei dem nunmehr Fremdenzimmer vermietet werden.OGH 5 Ob 595/80, 09.09.1980
- Servitutsweg zu einem Wohnhaus, das nunmehr auch zu gastgewerblichen Zwecken ( Jausenstation ) verwendet wird.OGH 6 Ob 702/77, 22.09.1977
- FremdenpensionOGH 6 Ob 532/77, 10.02.1977
- Hier: Vermietung von 5 Fremdenzimmern durch Landwirt - Befahren des Servitutsweges durch PKWs der Sommergäste ist erhebliche Mehrbelastung.OGH 7 Ob 206/73, 31.10.1973
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011718 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 21.
- OGH 8 Ob 92/25z, 21.10.2025, Fall aus Kärnten
- OGH 1 Ob 21/22b, 21.02.2022, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Eigentum und Grundbuch · Mehrbelastung durch geänderte Nutzung
Eigentum und Grundbuch · Wegerecht und Zukauf von Grund
Eigentum und Grundbuch · Verbreiterung oder Befestigung des Weges
Eigentum und Grundbuch · Zweckbindung eines Rechts am Nachbargrund
Eigentum und Grundbuch · Umfang eines nicht vereinbarten Wegerechts