Darf ich den Weg über fremden Grund mit dem Auto befahren?
günstig für Berechtigter betrifft Grundeigentümer, Nachbarn, Landwirte
Das Fahrrecht ist das umfassendste Wegerecht und erlaubt Fahrten für alle wirtschaftlichen Zwecke Ihres Grundstücks; auf die Art des Fahrzeugs kommt es grundsätzlich nicht an. Ob auch Kraftfahrzeuge fahren dürfen, hängt vom Boden, von der Anlage des Weges und von der Nutzung Ihres Grundstücks ab. Der Weg ist dabei schonend zu benützen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 12.03.2024 (13 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1982)
Das Recht des Fahrweges ist die umfassendste Wegservitut. Es berechtigt zur Ausübung des Fahrrechtes für alle wirtschaftlichen Zwecke des herrschenden Grundstückes. Die Beschaffenheit des Fahrzeuges ist im allgemeinen gleichgültig. Ob ein Fahrweg auch mit Kraftfahrzeugen befahren werden kann, hängt von der Beschaffenheit des Bodens, der Wegeanlage und der Verwendung des herrschenden Gutes ab; die Entscheidung im Einzelfall ist unter Berücksichtigung der Regel des § 484 ABGB zu treffen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Unzulässig ist die eigenmächtige Herstellung einer neuen Weganlage durch Verwendung von Material, das der Beklagte dem an den Servitutsweg angrenzenden Gelände entnommen hat.OGH 2 Ob 168/13i, 25.06.2014
- Hier: War die Errichtung von Wohngebäuden auf dem herrschenden Grundstück schon bei der Begründung der Servitut zumindest voraussehbar, so lässt dies darauf schließen, dass das eingeräumte Fahrrecht grundsätzlich auch die Zu- und Abfahrt mit Baufahrzeugen umfasste. Von der Zustimmung zur Beschädigung der Substanz des Wegs ist hingegen im Zweifel nicht auszugehen.OGH 2 Ob 143/09g, 17.06.2010
- Es gilt der Grundsatz der schonenden Ausübung der Servitut.OGH 2 Ob 93/02v, 10.10.2002
- Das Befahren des Servitutsweges mit Schwerfahrzeugen kann den Rahmen der Zulässigkeit überschreiten, wenn sich der Weg nicht in einem dafür geeigneten Zustand befand und daher danach teilweise zerstört war.OGH 3 Ob 260/99b, 20.09.2000
- Es beinhaltet auch das Recht des Reitens.OGH 3 Ob 523/83, 11.05.1983
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016365 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 13.
- OGH 5 Ob 232/23p, 12.03.2024, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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