Kann ich schon vor dem Urteil eine einstweilige Regelung erreichen?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 06.07.2016 (21 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1993)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Betreuungsleistungen bei Heimvertrag.OGH 7 Ob 102/16z, 06.07.2016
- In diesem Sinne wurde insbesondere im Zusammenhang mit dem Ausschluss von Vereinsmitgliedern mehrfach betont, dass die Duldung der Ausübung von Mitgliedschaftsrechten (als hinter dem Anspruch auf Feststellung der Unwirksamkeit des Ausschlusses „steckender" Leistungsanspruch) sicherungsfähig ist.OGH 1 Ob 245/14g, 03.03.2015
- Das Klagebegehren auf Feststellung einer bestrittenen Dienstbarkeit kann aber nicht durch eine einstweilige Verfügung des Inhalts, der beklagten Partei Behinderungsmaßnahmen bei der Ausübung der Servitut für die Dauer des Rechtsstreits zu verbieten, gesichert werden, wenn die klagende Partei bereits eine Unterlassungsklage erheben kann, dies aber nicht will. Bei bereits aktuellen Leistungsansprüchen fehlt einer einstweiligen Verfügung zur Sicherung des Feststellungsprozesses das Rechtsschutzbedürfnis.OGH 1 Ob 7/13f, 07.03.2013
- Auch in dem Fall, dass der Gesellschafter einer GmbH die Feststellung seiner Rechtsstellung als Gesellschafter begehrt, weil ihm diese mit der Begründung, diese sei ipso iure erloschen, streitig gemacht wird, steckt hinter dem Feststellungsanspruch das Begehren auf Duldung der Ausübung der Gesellschafterrechte.OGH 2 Ob 138/08w, 14.08.2008
- Die Duldung der Ausübung von Mitgliedschaftsrechten ist daher sicherungsfähig.OGH 7 Ob 283/02x, 12.02.2003
Alle 6 Ergänzungen anzeigen
- Eine solche Sicherungsmaßnahme ist nicht auf Eingriffe in dingliche Rechte beschränkt.OGH 9 Ob 17/02v, 20.02.2002
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011598 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 21.
- OGH 7 Ob 102/16z, 06.07.2016, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Exekutionsordnung (EO) § 378 · Zulässigkeit
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 288
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Grundsätzlich nein. Ansprüche, die nur auf eine Feststellung gerichtet sind und nicht vollstreckt werden können, sind nicht sicherungsfähig. Anders ist es, wenn hinter der Feststellung ein bedingter oder künftiger Leistungsanspruch steckt; dann kommt eine einstweilige Verfügung in Betracht.
Eine einstweilige Verfügung, die während eines Prozesses erlassen wird, darf nur das sichern, was Sie mit der Klage auch begehren. Besteht der eingeklagte Anspruch nicht zu Recht, ist der Antrag abzuweisen.