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Kann ich schon vor dem Urteil eine einstweilige Regelung erreichen?

günstig für Kläger betrifft Kläger, Vereinsmitglieder, Gesellschafter, Heimbewohner
Ja, ausnahmsweise. Auch wenn Sie nur die Feststellung eines Rechts begehren, kann das Gericht eine vorläufige Sicherung anordnen, sofern hinter dem Verfahren ein bedingter oder künftiger Anspruch auf eine Leistung steckt. So kann etwa die Ausübung von Mitgliedsrechten in einem Verein gesichert werden. Wer schon jetzt auf Leistung klagen könnte, es aber nicht will, hat kein Bedürfnis nach einer solchen Sicherung.

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Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 06.07.2016 (21 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1993)

Stecken hinter dem Feststellungsprozess bedingte oder künftige Leistungsansprüche, so können provisorische Sicherungsmaßnahmen zumindest dann ausnahmsweise im Zusammenhang mit einem Feststellungsverfahren angeordnet werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011598 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 21.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Feststellungsklage und einstweilige Verfügung

Grundsätzlich nein. Ansprüche, die nur auf eine Feststellung gerichtet sind und nicht vollstreckt werden können, sind nicht sicherungsfähig. Anders ist es, wenn hinter der Feststellung ein bedingter oder künftiger Leistungsanspruch steckt; dann kommt eine einstweilige Verfügung in Betracht.

günstig für Beklagter Umfang der einstweiligen Verfügung

Eine einstweilige Verfügung, die während eines Prozesses erlassen wird, darf nur das sichern, was Sie mit der Klage auch begehren. Besteht der eingeklagte Anspruch nicht zu Recht, ist der Antrag abzuweisen.

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