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Kann ich eine Feststellungsklage durch einstweilige Verfügung sichern?

günstig für Beklagter betrifft Kläger, Beklagter, Vereinsmitglied
Grundsätzlich nein. Ansprüche, die nur auf eine Feststellung gerichtet sind und nicht vollstreckt werden können, sind nicht sicherungsfähig. Anders ist es, wenn hinter der Feststellung ein bedingter oder künftiger Leistungsanspruch steckt; dann kommt eine einstweilige Verfügung in Betracht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1951, zuletzt bestätigt am 06.07.2016 (39 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1951)

Zur Sicherung bloßer Feststellungsansprüche ist eine einstweilige Verfügung nicht statthaft. (SZ 6/119, SZ 21/47)

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 8 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0005153 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 39.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Sicherung bei einer Feststellungsklage

Ja, ausnahmsweise. Auch wenn Sie nur die Feststellung eines Rechts begehren, kann das Gericht eine vorläufige Sicherung anordnen, sofern hinter dem Verfahren ein bedingter oder künftiger Anspruch auf eine Leistung steckt. So kann etwa die Ausübung von Mitgliedsrechten in einem Verein gesichert werden. Wer schon jetzt auf Leistung klagen könnte, es aber nicht will, hat kein Bedürfnis nach einer solchen Sicherung.

günstig für Kläger Feststellungsklage neben Leistungsklage

Können Sie mit einer Klage auf Leistung dasselbe erreichen, ist die Feststellungsklage ausgeschlossen. Anders ist es, wenn ein Leistungsurteil gar nicht vollstreckbar wäre oder Ihnen nur ein wesentlich umständlicherer Weg bliebe: Dann dürfen Sie auf Feststellung klagen.

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