Müssen die Grundstücke aneinandergrenzen, damit ein Wegerecht gilt?
günstig für Berechtigter betrifft Grundeigentümer, Nachbarn, Kläger
Nein. Die beiden Grundstücke müssen nicht unmittelbar aneinandergrenzen. Sie müssen nur so zueinander liegen, dass die Ausübung des Rechts möglich ist und dem begünstigten Grundstück ein Vorteil zukommt. Ein Nachbarschaftserfordernis besteht nur bei Hausdienstbarkeiten, nicht bei Wegerechten.
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Ständige Rechtsprechung seit 1964, zuletzt bestätigt am 09.10.2024 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1964)
Unmittelbare Nachbarschaft des dienenden und herrschenden Grundstückes ist nicht Voraussetzung der Begründung einer Grundddienstbarkeit.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Bücherliche Sicherstellung einer bestehenden Wegeservitut zugunsten der Stammsitzliegenschaft des Dienstbarkeitsberechtigten beschränkt auf den Zweck der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung zweier Grundstücke des Gemeinschaftsguts einer Agrargemeinschaft, zu deren alleinigen Bewirtschaftung der Dienstbarkeitsberechtigte als Alleineigentümer der Stammsitzliegenschaft aufgrund einer Benützungsvereinbarung berechtigt ist.OGH 1 Ob 68/19k, 27.05.2019
- Daher ist auch die Einbeziehung der Eigentümer der zwischen dem herrschenden und dienenden Grundstück liegenden Grundstücke in das Prozessrechtsverhältnis nicht erforderlich.OGH 1 Ob 101/16h, 21.06.2016
- Eine uferlose Ausweitung herrschender Grundstücke ist aufgrund des hinsichtlich jedes einzelnen herrschenden Grundstücks geltenden Utilitätserfordernisses nicht zu befürchten.OGH 6 Ob 114/15f, 21.12.2015
- Bei Realservituten ist eine wirtschaftliche und rechtliche Beziehung zwischen den Grundstücken notwendig. Aus dem Erfordernis, dass die Dienstbarkeit dem berechtigten Grundstück einen Vorteil gewähren muss, ergibt sich, dass das berechtigte und das belastete Grundstück sich in einer solchen Lage befinden müssen, dass die Ausübung der Dienstbarkeit möglich ist; unmittelbare Nachbarschaft ist aber nicht erforderlich. Ein derartiges Nachbarschaftserfordernis wird von § 475 Abs 2 ABGB nur für Hausdienstbarkeiten aufgestellt, für Felddienstbarkeiten, zu denen auch Wegerechte gehören, hingegen abgelehnt.OGH 6 Ob 114/15f, 21.12.2015
- Wird eine zu einem bäuerlichen Anwesen gehörende Wiese beziehungsweise ein Obstgarten vom Hof aus bewirtschaftet, stellen sowohl das Hofgrundstück, als auch die betreffende Wiese beziehungsweise der Obstgarten in Bezug auf einen sie verbindenden Servitutsweg herrschende Grundstücke dar.OGH 7 Ob 271/99z, 11.01.2000
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011612 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 7.
- OGH 1 Ob 110/24v, 09.10.2024, Fall aus Niederösterreich
Im Gesetz
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