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Müssen die Grundstücke aneinandergrenzen, damit ein Wegerecht gilt?

günstig für Berechtigter betrifft Grundeigentümer, Nachbarn, Kläger
Nein. Die beiden Grundstücke müssen nicht unmittelbar aneinandergrenzen. Sie müssen nur so zueinander liegen, dass die Ausübung des Rechts möglich ist und dem begünstigten Grundstück ein Vorteil zukommt. Ein Nachbarschaftserfordernis besteht nur bei Hausdienstbarkeiten, nicht bei Wegerechten.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1964, zuletzt bestätigt am 09.10.2024 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1964)

Unmittelbare Nachbarschaft des dienenden und herrschenden Grundstückes ist nicht Voraussetzung der Begründung einer Grundddienstbarkeit.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011612 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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