Darf ein Wegerecht den Eigentümer völlig von der Nutzung ausschließen?
günstig für Grundeigentümer betrifft Grundstückseigentümer, Nachbarn, Berechtigte
Nein. Eine Grunddienstbarkeit darf den Eigentümer der belasteten Liegenschaft nicht vollständig und dauerhaft von deren Nutzung ausschließen. Ein Recht mit diesem Inhalt kann nicht wirksam begründet werden.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2025, zuletzt bestätigt am 21.01.2025 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2025)
Eine Grunddienstbarkeit kann nicht begründet werden, wenn der Eigentümer der dienenden Liegenschaft dadurch von ihrer Nutzung komplett und dauerhaft ausgeschlossen wird.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0135292 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 4 Ob 182/24d, 21.01.2025, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 472 · Begriff des Rechtes der Dienstbarkeit
- ABGB § 473
- ABGB § 474
- Allgemeines Grundbuchsgesetz 1955 (GBG 1955) § 12
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