Wann liegt ein echtes Recht am Nachbargrundstück vor?
betrifft Grundeigentümer, Nachbarn, Käufer
Ein solches Recht besteht nur, wenn es zwei Wirkungen zugleich hat: Es muss das belastete Grundstück beschränken und die Nutzung Ihres eigenen Grundstücks erweitern oder fördern. Fehlt auch nur eine dieser Wirkungen, liegt keine Grunddienstbarkeit vor.
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Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 19.12.2024 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1980)
Grunddienstbarkeiten beschränken das Eigentum am dienenden Gut und erweitern oder fördern das an herrschendem Gut bestehende Eigentum. Wenn auch nur eine dieser beiden Eigenschaften fehlt, sind die Voraussetzungen einer Grunddienstbarkeit nicht gegeben.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011546 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 6 von 8.
- OGH 1 Ob 108/24z, 19.12.2024, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 29/22h, 19.07.2022, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 3/22k, 14.07.2022, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 59/18i, 10.04.2018, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 151/17t, 20.11.2017, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 3/17b, 27.06.2017, Fall aus Vorarlberg
Im Gesetz
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