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Gilt mein Wegerecht auch über fremde Zwischengrundstücke?

günstig für Berechtigter betrifft Wegberechtigte, Grundeigentümer, Nachbarn
Ja. Das Recht muss nur die Nutzung Ihres eigenen Grundstücks vorteilhafter oder bequemer machen. Es bleibt auch dann gültig, wenn Sie es nur ausüben können, indem Sie dazwischenliegende fremde Grundstücke benützen und dafür kein eigenes dauerhaftes Recht haben. Die Eigentümer dieser Grundstücke müssen in einen Rechtsstreit darüber nicht einbezogen werden.

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Ständige Rechtsprechung seit 1964, zuletzt bestätigt am 24.03.2026 (31 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1964)

Die Grunddienstbarkeit muss nur der vorteilhafteren oder bequemeren Benützung des herrschenden Grundstückes dienen. Das trifft aber auch dann zu, wenn die Ausübung der Dienstbarkeit nur bei Benützung von anderen zwischen dem herrschenden und dienenden Grundstück liegenden Parzellen möglich ist und diese Benützung nicht auf dinglich rechtlicher Grundlage beruht.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 13 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011597 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 31.

Im Gesetz

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