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Darf mein Grundstück mehrere Wegerechte gleichzeitig tragen?

betrifft Grundeigentümer, Nachbarn, Wegeberechtigte
Ja. Solange die Rechte miteinander vereinbar sind und ältere Rechte Dritter nicht leiden, können Sie an derselben Sache mehrere gleichartige oder verschiedene Dienstbarkeiten einräumen. Zwischen den Berechtigten besteht im Zweifel keine Gemeinschaft, jeder übt sein eigenes Recht selbständig aus. Geraten sie in Konflikt, ist auf die Interessen aller Beteiligten Rücksicht zu nehmen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 04.05.2017 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1982)

Aus § 486 ABGB folgt, daß der Eigentümer, der durch eine Dienstbarkeit nicht gehindert wird, eine mit ihr zu vereinbarende weitere Verfügung zu treffen, an seiner Sache auch mehrere Gleichartige oder ungleichartige Dienstbarkeiten bestellen kann. Zwischen den Dienstbarkeitsberechtigten besteht im Zweifel keine Gemeinschaft, auf die die Vorschriften der §§ 825 ff ABGB analog anzuwenden wären; es liegen vielmehr, mehrere selbständige, voneinander unabhängige Rechte vor.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011728 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 9.

Im Gesetz

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