Darf ein Miteigentümer allein jemanden ins Haus lassen?
günstig für Benützer betrifft Miteigentümer, Lebensgefährten, Benützer, Liegenschaftseigentümer
Ja, mit dieser Folge: Hat auch nur einer der Miteigentümer den Eingriff gestattet, handelt der Dritte nicht mehr eigenmächtig. Die übrigen Miteigentümer können ihm die Benützung daher nicht schon wegen Eigenmacht untersagen.
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Ständige Rechtsprechung seit 2008, zuletzt bestätigt am 22.11.2023 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2008)
Dem Eingriff eines Dritten fehlt die Eigenmacht schon dann, wenn nur ein Teilhaber den Eingriff gestattet hat.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Lebensgefährtin eines Miteigentümers bewohnt gemeinsam mit diesem ein im Miteigentum der Klägerin stehendes Einfamilienhaus.OGH 7 Ob 145/23h, 22.11.2023
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0124237 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 3.
- OGH 7 Ob 145/23h, 22.11.2023, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 60/20i, 30.11.2020, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 833 · Rechte der Theilhaber in der gemeinschaftlichen Sache
- ABGB § 835
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