Erlischt ein Wegerecht, wenn der Nachbar es überzieht?
günstig für Berechtigter betrifft Grundeigentümer, Wegberechtigte, Nachbarn
Nein. Wer sein Recht nicht schonend ausübt oder unzulässig erweitert, verliert es dadurch nicht; das Gesetz sieht darin keinen Grund für ein Erlöschen. Sie können aber auf Unterlassung dieser Verstöße und gegebenenfalls auf Schadenersatz klagen.
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Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 18.12.2025 (2 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1972)
Ein Verstoß gegen die im § 484 ABGB normierte Pflicht zur schonenden Ausübung der Dienstbarkeit bzw ein Verstoß gegen das Verbot, die Dienstbarkeit zu erweitern, stellt keinen im Gesetz vorgesehenen Erlöschungsgrund der Servitut dar. Bei einer Verletzung dieser Normen könnte lediglich eine Klage auf Unterlassung solcher Verstösse, allenfalls eine solche auf Schadenersatz Abhilfe schaffen.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011778 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 2 Ob 198/25v, 18.12.2025, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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