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Wann muss ich eine stärkere Belastung durch Grundstücksteilung hinnehmen?

günstig für Berechtigter betrifft Grundeigentümer, Nachbarn, Käufer, Wegeberechtigte
Dann, wenn schon bei der Einräumung des Rechts an eine Teilung des begünstigten Grundstücks gedacht wurde oder nach den Umständen daran zu denken war. In diesem Fall dürfen auch weitere Benützer dazukommen. War die Teilung dagegen nicht vorhersehbar, müssen Sie die Mehrbelastung nicht dulden.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 23.03.2021 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1983)

Eine Mehrbelastung des dienenden Grundstückes bei Teilung des herrschenden ist dann zulässig, wenn bei der Bestellung der Dienstbarkeit an eine durch Teilung des herrschenden Grundstückes künftig entstehende Mehrbelastung gedacht wurde oder daran nach den Umständen zu denken war.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011815 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 7.

Im Gesetz

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