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Darf das Wegerecht durch Teilung des Nachbargrundstücks mehr werden?

günstig für Grundeigentümer betrifft Grundeigentümer, Nachbarn, Käufer, Wegeberechtigte
Nein. Wird das begünstigte Grundstück geteilt, darf die Belastung Ihres Grundstücks dadurch nicht größer oder beschwerlicher werden, wenn bei der Einräumung des Rechts an eine solche Ausweitung nicht gedacht werden konnte. Nur unbedeutende Veränderungen müssen Sie hinnehmen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 23.03.2021 (12 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1976)

Bei der Teilung des herrschenden Gutes darf die Last des dienenden nicht erweitert oder beschwerlicher gemacht werden, wenn die Parteien bei Bestellung der Dienstbarkeit an eine solche Erweiterung nicht denken konnten. Nur unbedeutende Veränderungen des Ausmasses der Servitut müssen in Kauf genommen werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011660 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 12.

Im Gesetz

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