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Wie weit darf ein Wegerecht das Grundstück belasten?

betrifft Grundeigentümer, Wegberechtigte, Nachbarn
Die Interessen beider Seiten sind in ein billiges Verhältnis zu setzen. Dem Berechtigten soll der angestrebte Vorteil ermöglicht, dem belasteten Eigentümer aber so wenig wie möglich geschadet werden. Eine erhebliche Mehrbelastung des belasteten Grundstücks darf nicht entstehen; erhebliche oder gar unzumutbare Erschwernisse muss aber auch der Berechtigte nicht hinnehmen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 30.10.2025 (75 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1980)

Der Widerstreit zwischen den Interessen des Berechtigten und jenen des Belasteten einer Dienstbarkeit ist in ein billiges Verhältnis zu setzen, wobei aber keine erhebliche Mehrbelastung des dienenden Grundstückes entstehen darf.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 25 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011733 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 75.

Im Gesetz

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