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Kann ein Wohnrecht auch ohne Grundbucheintrag offenkundig sein?

günstig für Wohnberechtigter betrifft Liegenschaftskäufer, Hauseigentümer, Wohnberechtigte, Erben
Ja, das ist möglich. Früher galt, dass ein Wohnrecht nie offenkundig sein kann. Daran hält der Gerichtshof in dieser Allgemeinheit nicht mehr fest. Es kommt auf den Einzelfall an: darauf, ob bei einiger Aufmerksamkeit Einrichtungen oder Vorgänge wahrnehmbar sind, die ein solches Recht vermuten lassen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 21.02.2022 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1995)

Die bisherige Rechtsprechung, eine Wohnungsdienstbarkeit könne - unabhängig von den Umständen des Einzelfalles - niemals offenkundig sein, lässt sich in dieser Allgemeinheit nicht mehr aufrechterhalten; es lässt sich vielmehr auch die Frage der Offenkundigkeit einer Wohnungsdienstbarkeit - entsprechend den von der Rechtsprechung bei der Grunddienstbarkeit herausgebildeten Kriterien - nur nach den Umständen des Einzelfalles, somit danach beurteilen, ob bei einiger Aufmerksamkeit Einrichtungen oder Vorgänge wahrnehmbar sind, die das Bestehen oder die Erweiterung einer Wohnungsdienstbarkeit vermuten lassen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0079882 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 10.

Im Gesetz

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