Was kann ich tun, wenn Tiere des Nachbarn herüberkommen?
günstig für Nachbar betrifft Nachbarn, Grundeigentümer, Tierhalter, Landwirte
Sie können sich gegen das Eindringen der Tiere wehren. Der Oberste Gerichtshof beurteilt diese Fälle heute überwiegend nach der Eigentumsfreiheitsklage, bei der es auf Ortsüblichkeit und Wesentlichkeit nicht ankommt; das gilt für größere Tiere wie Schafe und Ziegen ebenso wie für Hühner, Katzen und kleine Hunde. Der ältere Rechtssatz ließ dafür noch die Klage wegen unzulässiger Einwirkungen zu.
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Ständige Rechtsprechung seit 1929, zuletzt bestätigt am 14.08.2018 (5 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1929)
Zulässigkeit der Klage nach § 364 ABGB zur Abwehr der Beschädigung einer Liegenschaft durch Haustiere des Nachbarn.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Es ist nicht unvertretbar (kleine) Hunde nach § 523 ABGB zu beurteilen.OGH 3 Ob 86/18w, 14.08.2018
- Hier: Verunreinigungen durch Eindringen von Katzen im ländlichen Raum.OGH 5 Ob 138/11x, 09.11.2011
- Da aufgrund der Eigenart der in Rede stehenden Tiere (Hühner) die Beeinträchtigung der fremden Liegenschaft mit zumutbaren Maßnahmen verhindert werden kann, liegt kein Anwendungsfall einer allenfalls zulässigen Eigentumsbeschränkung iSd § 364 Abs 2 ABGB vor; der beeinträchtigte Eigentümer ist vielmehr durch die actio negatoria iSd § 523 ABGB (Eigentumsfreiheitsklage) geschützt, ohne dass es auf die Kriterien der Ortsüblichkeit und Wesentlichkeit des Eingriffs ankommt.OGH 10 Ob 52/11m, 08.11.2011
- Auf das Eindringen größerer Tiere - wie etwa Schafe und Ziegen - auf ein Grundstück ist § 364 Abs 2 ABGB nicht anzuwenden. Solchen Eigentumseingriffen kann nur mit der Eigentumsfreiheitsklage gemäß § 523 ABGB entgegengetreten werden.OGH 4 Ob 250/06b, 13.02.2007
- Hier: Zulässigkeit der Immissionsabwehr nach § 364 ABGB für Schafe, Schweine und Hühner bejaht.OGH 1 Ob 366/29, 16.05.1929
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011916 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 3 Ob 86/18w, 14.08.2018, Fall aus Kärnten
Im Gesetz
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