Was kann ich tun, wenn Nachbars Tiere mein Grundstück betreten?
günstig für Grundeigentümer betrifft Grundeigentümer, Nachbarn, Tierhalter, Landwirte
Gegen größere Tiere wie Schafe, Ziegen oder Katzen, die auf Ihr Grundstück kommen, helfen nicht die Regeln über Lärm, Rauch und ähnliche Einwirkungen. Sie können sich mit jener Klage wehren, mit der ein Eigentümer Eingriffe in sein Eigentum abwehrt. Ob der Eingriff ortsüblich oder wesentlich ist, spielt dann keine Rolle.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2007, zuletzt bestätigt am 14.08.2018 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2007)
Auf das Eindringen größerer Tiere - wie etwa Schafe und Ziegen - auf ein Grundstück ist § 364 Abs 2 ABGB nicht anzuwenden. Solchen Eigentumseingriffen kann nur mit der Eigentumsfreiheitsklage gemäß § 523 ABGB entgegengetreten werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Es ist nicht unvertretbar (kleine) Hunde nach § 523 ABGB zu beurteilen.OGH 3 Ob 86/18w, 14.08.2018
- Hier: Eindringen von Katzen.OGH 5 Ob 138/11x, 09.11.2011
- Auf die Kriterien der Ortsüblichkeit und Wesentlichkeit des Eingriffs kommt es beim Eigentumseingriff durch Eindringen eines größeren Tieres in das benachbarte Grundstück nicht an.OGH 2 Ob 167/07h, 26.06.2008
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0121783 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 3 Ob 86/18w, 14.08.2018, Fall aus Kärnten
Im Gesetz
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