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Was kann ich tun, wenn Nachbars Tiere mein Grundstück betreten?

günstig für Grundeigentümer betrifft Grundeigentümer, Nachbarn, Tierhalter, Landwirte
Gegen größere Tiere wie Schafe, Ziegen oder Katzen, die auf Ihr Grundstück kommen, helfen nicht die Regeln über Lärm, Rauch und ähnliche Einwirkungen. Sie können sich mit jener Klage wehren, mit der ein Eigentümer Eingriffe in sein Eigentum abwehrt. Ob der Eingriff ortsüblich oder wesentlich ist, spielt dann keine Rolle.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2007, zuletzt bestätigt am 14.08.2018 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2007)

Auf das Eindringen größerer Tiere - wie etwa Schafe und Ziegen - auf ein Grundstück ist § 364 Abs 2 ABGB nicht anzuwenden. Solchen Eigentumseingriffen kann nur mit der Eigentumsfreiheitsklage gemäß § 523 ABGB entgegengetreten werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0121783 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Im Gesetz

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