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Kann ich gegen den Hauseigentümer wegen der Tiere seiner Mieter vorgehen?

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Ja. Wenn Tiere der Mieter Ihr Grundstück beeinträchtigen, können Sie den Eigentümer des Nachbarhauses auf Unterlassung in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass die Beeinträchtigung über das nach den örtlichen Verhältnissen gewöhnliche Maß hinausgeht und Ihre ortsübliche Nutzung wesentlich stört. Bei größeren Tieren wie Schafen oder Ziegen gilt das nicht, dagegen hilft nur die Klage aus dem Eigentum.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1949, zuletzt bestätigt am 14.08.2018 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1949)

Der Hauseigentümer kann von seinem Nachbar auf Unterlassung der Beeinträchtigung seines Grundstückes durch die Hühner der Mietparteien in Anspruch genommen werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011926 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 7.

Im Gesetz

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