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Erlischt mein Wohnrecht, wenn das Gebäude zerstört wird?

günstig für Berechtigter betrifft Wohnungsberechtigte, Fruchtnießer, Grundeigentümer, Mieter
Nur wenn die Sache dauerhaft untergeht, erlischt Ihr Recht daran. Geht sie bloß vorübergehend unter, ruht Ihr Recht bis zur Wiederherstellung und lebt dann wieder auf. Es gelten dieselben Maßstäbe wie bei der Auflösung eines Mietvertrags.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 29.08.2022 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1990)

Der Erlöschungsgrund des dauernden Untergangs der Sache entspricht dem Auflösungsgrund für Bestandverträge nach § 1112 ABGB, sodass für seine Beurteilung die für jenen Auflösungsgrund nach Lehre und Rechtsprechung geltenden Grundsätze herangezogen werden können. Ein bloß vorübergehender Untergang bewirkt kein Erlöschen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0012162 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Im Gesetz

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