Erlischt mein Wohnrecht, wenn das Gebäude zerstört wird?
günstig für Berechtigter betrifft Wohnungsberechtigte, Fruchtnießer, Grundeigentümer, Mieter
Nur wenn die Sache dauerhaft untergeht, erlischt Ihr Recht daran. Geht sie bloß vorübergehend unter, ruht Ihr Recht bis zur Wiederherstellung und lebt dann wieder auf. Es gelten dieselben Maßstäbe wie bei der Auflösung eines Mietvertrags.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 29.08.2022 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1990)
Der Erlöschungsgrund des dauernden Untergangs der Sache entspricht dem Auflösungsgrund für Bestandverträge nach § 1112 ABGB, sodass für seine Beurteilung die für jenen Auflösungsgrund nach Lehre und Rechtsprechung geltenden Grundsätze herangezogen werden können. Ein bloß vorübergehender Untergang bewirkt kein Erlöschen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die vorübergehende Unmöglichkeit hat lediglich zur Folge, dass die Dienstbarkeit bis zur Wiederherstellung ruht.OGH 6 Ob 77/01v, 20.12.2001
- Hier: Rechtlicher Untergang.OGH 6 Ob 77/01v, 20.12.2001
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0012162 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 5 Ob 113/22m, 29.08.2022, Fall aus Vorarlberg
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 525 · Besondere Anordnung bey deren Erlöschung
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