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Endet mein Mietvertrag, wenn das Haus völlig neu gebaut wird?

günstig für Vermieter betrifft Mieter, Vermieter, Hauseigentümer
Kann das Gebäude nicht mehr erhaltend saniert werden und sind Maßnahmen nötig, die praktisch einem Neubau gleichkommen, gilt die Wohnung rechtlich als untergegangen. Der Mietvertrag endet damit von selbst. Auf dringliche Erhaltungsarbeiten können Sie sich dann nicht mehr berufen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2008, zuletzt bestätigt am 08.11.2022 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2008)

Ist eine „erhaltende" Sanierung ausgeschlossen und sind praktisch einem Neubau gleichkommende Maßnahmen erforderlich, was zum „rechtlichen Untergang" des Mietobjekts im Sinn des § 29 Abs 1 Z 2 MRG iVm § 1112 ABGB führt, dann kann sich der Bestandnehmer infolge Beendigung des Bestandverhältnisses nicht mehr erfolgreich auf § 3 Abs 3 Z 2 MRG berufen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0122971 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Mieter Untergang des Mietobjekts und Vertragsende

Nicht immer. Nach der allgemeinen Regel löst sich ein Bestandvertrag auf, wenn die Sache untergeht. Im Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes gilt das nicht: Dort muss der Vermieter wiederherstellen, soweit die Leistungen aus einer bestehenden Versicherung reichen. Nur bei den ausgenommenen Objekten bleibt es bei der allgemeinen Regel.

günstig für Mieter Ende des Mietvertrags bei Abbruch

Der Mietvertrag endet von selbst, wenn die gemietete Sache untergeht, sei es tatsächlich oder rechtlich. Für einen rechtlichen Untergang ist ein behördlicher Auftrag zum Abbruch nötig. Eine bloße Bewilligung, abbrechen zu dürfen, genügt dafür nicht.

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