Endet mein Mietvertrag, wenn das Haus völlig neu gebaut wird?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2008, zuletzt bestätigt am 08.11.2022 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2008)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0122971 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 5 Ob 55/22g, 08.11.2022, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1112
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 3 · Erhaltung
- MRG § 29 · Auflösung und Erneuerung des Mietvertrages; Zurückstellung des Mietgegenstandes
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 190
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nicht immer. Nach der allgemeinen Regel löst sich ein Bestandvertrag auf, wenn die Sache untergeht. Im Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes gilt das nicht: Dort muss der Vermieter wiederherstellen, soweit die Leistungen aus einer bestehenden Versicherung reichen. Nur bei den ausgenommenen Objekten bleibt es bei der allgemeinen Regel.
Der Mietvertrag endet von selbst, wenn die gemietete Sache untergeht, sei es tatsächlich oder rechtlich. Für einen rechtlichen Untergang ist ein behördlicher Auftrag zum Abbruch nötig. Eine bloße Bewilligung, abbrechen zu dürfen, genügt dafür nicht.