Was ist ein Ausgedinge bei einer Hofübergabe?
günstig für Übergeber betrifft Hofübergeber, Hofübernehmer, Landwirte, Angehörige
Ein Ausgedinge ist ein Bündel von Leistungen, das der Hofübernehmer dem Übergeber auf dessen Lebenszeit schuldet, meist Wohnung, Unterhalt und Betreuung. Es soll dem Altbauern einen gesicherten Lebensabend geben. Es kann auch für nahe Angehörige vereinbart werden, etwa für den Ehepartner oder für behinderte Geschwister.
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Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 27.06.2017 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1993)
Das Ausgedinge ist eine besondere, regelmäßig durch Rechtsgeschäft begründete, bäuerlichen Übergabsverträgen typische, der Versorgung des Hofübergebers oder naher Angehöriger dienende und daher auf dessen (deren) Lebenszeit beschränkte Zusammenfassung verschiedenartiger Leistungspflichten zu einer Einheit, bei der das Element der Reallast überwiegt (Petrasch in Rummel 2. Auflage; ABGB, Rz 5 zu § 530 ABGB). Es soll dem Altbauern einen ruhigen Lebensabend sichern und enthält zumeist das Recht auf Wohnung (Benützung des "Austragsstüberls"), Unterhalt und Fürsorge (Koziol-Welser 9. Auflage II170).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ein Ausgedinge kann auch zur Versorgung naher Angehöriger des Übergebers bedungen werden (hier: behinderte Geschwister).OGH 4 Ob 236/15g, 27.01.2016
- Das Ausgedinge kann nicht nur der Versorgung des Hofübergebers allein, sondern auch der Versorgung naher Angehöriger (insbesondere der Ehegattin oder des Ehegatten) dienen.OGH 1 Ob 70/02d, 30.04.2002
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0012170 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 5 Ob 80/17a, 27.06.2017, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 530
- ABGB § 881 · Verträge zugunsten Dritter
Verwandte Fragen
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