Zum Inhalt springen

Muss ein Ausgedinge immer alle Versorgungsleistungen umfassen?

betrifft Hofübergeber, Hofübernehmer, Landwirte, Angehörige
Nein. Der Umfang richtet sich nach dem Vertrag. Üblich sind Unterhalt, Wohnrecht, Betreuung, Verpflegung und Krankenpflege als Paket. Sie können aber auch nur einzelne dieser Leistungen vereinbaren.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 29.08.2017 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1984)

Das Ausgedinge ist eine besondere, der Versorgung des Übergebers dienende Reallast, deren Umfang im Einzelfall durch den Vertrag bestimmt wird. In der Regel ist die Leistung von Unterhalt, die Einräumung des Wohnungsrechtes, die Betreuung, Reichung der Speisen und die Krankenpflege als Einheit zusammengefasst. Es ist aber durchaus zulässig, nur einzelne Ausgedingsleistungen zu vereinbaren.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0012172 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 6.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Ausgedinge bei bäuerlicher Hofübergabe
Vertragsrecht · Begriff des Ausgedinges
Familienrecht · Ausgedinge und Unterhaltsbemessung
Vertragsrecht · Gemischte Schenkung beim Übergabsvertrag
Erbrecht · Hofübergabe als teilweise Schenkung