Was bedeutet Ausgedinge bei einer Hofübergabe?
betrifft Hofübergeber, Hofübernehmer, Erben, Käufer einer Liegenschaft
Das Ausgedinge ist eine Verpflichtung, die auf der übergebenen Liegenschaft lastet. Sie umfasst Sachleistungen, Geldleistungen und Arbeitsleistungen und dient dem Unterhalt des früheren Eigentümers.
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Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 30.10.2025 (18 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1975)
Das Ausgedinge ist die auf einer Liegenschaft ruhende dingliche Verpflichtung zu Naturalleistungen, Geldleistungen und Arbeitsleistungen zum Zwecke des Unterhalts des früheren Eigentümers.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Ansprüche sind höchstpersönlich und grundsätzlich nicht übertragbar.OGH 6 Ob 328/02g, 23.01.2003
- Das Ausgedinge ist eine besondere, regelmäßig durch Rechtsgeschäft begründete, bäuerlichen Übergabsverträgen typische, der Versorgung (dem Unterhalt) des (Hof-)Übergebers und naher Angehöriger dienende und daher auf seine Lebenszeit beschränkte Zusammenfassung verschiedener Leistungspflichten zu einer Einheit, bei der das Element der Reallast überwiegt und die deshalb insgesamt nach deren Regeln behandelt wird.OGH 4 Ob 199/97m, 09.09.1997
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022423 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 18.
- OGH 5 Ob 28/25s, 30.10.2025, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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