Wen klage ich, wenn mein Vermächtnis nicht herausgegeben wird?
günstig für Vermächtnisnehmer betrifft Vermächtnisnehmer, Erben, Verlassenschaft
Solange der Nachlass den Erben noch nicht förmlich zugewiesen wurde, können Sie nicht die Erben klagen. Die Klage auf Erfüllung des Vermächtnisses ist in dieser Zeit gegen die Verlassenschaft zu richten.
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Ständige Rechtsprechung seit 1952, zuletzt bestätigt am 29.04.2025 (14 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1952)
Vor der Einantwortung können nicht die Erben, sondern nur die Verlassenschaft auf Leistung eines Legates geklagt werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Vermächtnisschuldner ist vor der Einantwortung die Verlassenschaft.OGH 5 Ob 191/03d, 11.05.2004
- Die Legatsklage ist nach Einantwortung gegen den (die) Erben zu richten.OGH 3 Ob 154/01w, 21.11.2001
- Haben erbserklärte Erben, denen im Erbrechtsstreit die Klägerrolle zugeteilt wurde, die Klage innerhalb der ihnen gesetzten Frist nicht angebracht, dann ist derjenige Erbe, gegen den die Klage zu erheben gewesen wäre, als der einzige, dessen Erbrecht zu berücksichtigen ist, zur Vertretung des Nachlasses berufen.OGH 8 Ob 158/66, 05.07.1966
- Auch wenn bereits Erbserklärungen abgegeben wurden.OGH 7 Ob 251/65, 29.09.1965
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0012283 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 14.
- OGH 2 Ob 209/24k, 29.04.2025
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 547 · Gesamtrechtsnachfolge
- ABGB § 647 · Berufung zum Vermächtnisnehmer
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