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Zählt ein Wille, der im Testament gar nicht steht?

betrifft Erben, Vermächtnisnehmer, Angehörige
Maßgeblich ist nicht jeder Wille des Verstorbenen, sondern nur jener, den er gültig erklärt hat. Sonst könnten die Formvorschriften für ein Testament umgangen werden.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 25.07.2024 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1984)

Maßgebend ist nicht der Wille des Testators schlechthin sondern nur sein gültig erklärter Wille, weil andernfalls die Formvorschriften umgangen würden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0012352 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

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