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Womit lässt sich der Wille des Verstorbenen beweisen?

günstig für Erbe betrifft Erben, Vermächtnisnehmer, Angehörige
Entscheidend ist der wahre Wille des Verstorbenen. Dieser lässt sich nicht nur durch seine Gewohnheiten nachweisen, sondern auch durch andere Umstände.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 25.07.2024 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1976)

Gem § 655 ABGB kommt es auf den wahren Willen des Erblassers an, der nicht ausschließlich durch die Dartuung seiner Gewohnheiten, sondern auch durch andere Umstände als Erkenntnismittel nachgewiesen werden kann.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0012598 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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