Zum Inhalt springen

Wie weit hafte ich als Erbe für Ansprüche gegen den Verstorbenen?

günstig für Erbe betrifft Erben, Geschädigte, Versicherungen, Gläubiger
Haben Sie die Erbschaft mit Vorbehalt angenommen und war der Verstorbene haftpflichtversichert, haften Sie dem geschädigten Dritten einerseits mit der Entschädigungsforderung als eigenem Sondervermögen. Darüber hinaus haften Sie nur so weit, wie die Verlassenschaft reicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 25.02.2016 (2 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1979)

Der Vorbehaltserbe des haftpflichtversicherten Erblassers haftet für die Entschädigungsforderung des Dritten einerseits mit dem Sondervermögen ("Entschädigungsforderungen"), andererseits aber nur nach Maßgabe des Zureichens der Verlassenschaft gem § 802 ABGB ( also pro viribus ).

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013027 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Erbrecht · Beginn der Erbenhaftung für Nachlassschulden
Erbrecht · Haftung bei unbedingter Erbantrittserklärung
Versicherung · Zugriff auf den Versicherungsanspruch
Versicherung · Haftpflichtdeckung nach dem Tod
Erbrecht · Haftung des Erben für Nachlassschulden