Muss die Haftpflichtversicherung nach dem Tod trotzdem zahlen?
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Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 25.02.2016 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1979)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013030 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 9 ObA 8/15i, 25.02.2016, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 802 · Wirkung der bedingten Erbantrittserklärung
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Ersetzt wird nur der Unterhalt, der Ihnen durch den Tod künftig entgeht. Beträge, die der Getötete schon vor der Schädigung schuldig geblieben war, muss der Schädiger nicht zahlen. Das gilt auch dann, wenn Sie dafür bereits einen Gerichtstitel in der Hand haben.
Die Kosten der Verlassenschaftsabhandlung nach einem tödlichen Unfall muss der Schädiger nicht ersetzen. Diese Kosten zählen nicht zu den ersatzfähigen Positionen.