Zum Inhalt springen

Muss die Haftpflichtversicherung nach dem Tod trotzdem zahlen?

günstig für Geschädigter betrifft Geschädigte, Erben, Versicherungsnehmer, Angehörige
Ja. Dass die Erben für Nachlassschulden nur beschränkt haften, ändert nichts an der Pflicht des Versicherers, den Versicherten gegen Schadenersatzansprüche Dritter zu decken. Die erbrechtliche Haftungsbeschränkung wirkt nicht auf den Versicherungsvertrag.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 25.02.2016 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1979)

Die sonst geltenden erbrechtlichen Haftungsbeschränkungen haben keinen Einfluss auf die im Versicherungsvertrag festgelegte Pflicht des Versicherers, den Versicherungsnehmer gegen Schadenersatzansprüche Dritter zu decken.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013030 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Unterhaltsrückstände nach dem Todesfall

Nein. Ersetzt wird nur der Unterhalt, der Ihnen durch den Tod künftig entgeht. Beträge, die der Getötete schon vor der Schädigung schuldig geblieben war, muss der Schädiger nicht zahlen. Das gilt auch dann, wenn Sie dafür bereits einen Gerichtstitel in der Hand haben.

günstig für Schädiger Abhandlungskosten nach tödlichem Unfall

Die Kosten der Verlassenschaftsabhandlung nach einem tödlichen Unfall muss der Schädiger nicht ersetzen. Diese Kosten zählen nicht zu den ersatzfähigen Positionen.

Verwandte Fragen

Erbrecht · Haftung des Erben mit Vorbehalt
Erbrecht · Vererblichkeit von Rechten und Schulden
Erbrecht · Beginn der Erbenhaftung für Nachlassschulden
Familienrecht · Unterhaltsvereinbarung nach dem Tod
Versicherung · Fälligkeit in der Haftpflichtversicherung