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Werden meine Interessen berücksichtigt, wenn ein Miteigentümer teilen will?

günstig für Teilungsgegner betrifft Miteigentümer, Geschwister, Erben, Ehegatten
Das Gericht wägt die Interessen ab und berücksichtigt dabei nicht nur sachliche, sondern auch persönliche Umstände. Kommt ein Aufschub der Teilung aber von vornherein nicht in Betracht, weil die Hindernisse dauerhaft sind, findet keine Abwägung statt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1932, zuletzt bestätigt am 08.08.2024 (17 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1932)

Zum Nachteil der übrigen Interessenabwägung.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013325 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 17.

Im Gesetz

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