Kann ich die Aufteilung verhindern, weil sie mir schadet?
günstig für Teilungsgegner betrifft Miteigentümer, Geschwister, Erben, Beklagte
Es zählen auch Umstände, die nur einen einzelnen Miteigentümer treffen. Das Gericht wägt dann Ihre Interessen gegen die des anderen ab und kann die Klage auf Versteigerung abweisen. Geht es dagegen um einen ungünstigen Zeitpunkt, findet keine solche Abwägung statt.
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Ständige Rechtsprechung seit 1955, zuletzt bestätigt am 08.10.2024 (16 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1955)
Es sind auch die Umstände zu berücksichtigen, die einen "Nachteil" nur für einen der Miteigentümer mit sich bringen können. In einem solchen Falle hat eine Interessenabwägung stattzufinden (5/6 Eigentümerin eines Hauses in der Hinterbrühl klagt die 1/6 Eigentümerin, die in Ungarn lebt).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Keine Interessenabwägung bei Unzeit.OGH 6 Ob 134/65, 19.05.1965
- Die Zivilteilungsklage ist abzuweisen, wenn die Interessenabwägung zugunsten des Beklagten ausschlägt.OGH 5 Ob 143/61, 21.06.1961
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013324 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 16.
- OGH 5 Ob 152/24z, 08.10.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 101/24z, 08.08.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 151/22z, 31.01.2023
- OGH 2 Ob 113/22i, 25.10.2022, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 45/18f, 18.07.2018, Fall aus Vorarlberg
Im Gesetz
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